Anrechnung Drucken

Diejenigen, die die Fortbildungsprüfung "Geprüfter/geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in nach der Fortbildungsregelung vom 15. Dezember 1997 erfolgreich absolviert haben, ist der Teil 1 der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk anzurechnen.

Schreiben Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 24. August 2000 >> mehr...
Schreiben Deutscher Handwerkskammertag (DHKT) vom 21. August 2000 >> mehr...