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Diejenigen, die die Fortbildungsprüfung "Geprüfter/geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechniker/in nach der Fortbildungsregelung vom 15. Dezember 1997 erfolgreich absolviert haben, ist der Teil 1 der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk anzurechnen. Schreiben Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 24. August 2000 >> mehr... |
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